In den Monaten März und April sowie Oktober und November ist die Zufahrt zu den Gärten mit den Privatautos erlaubt. Die Grundidee ist, dass man im Frühling und im Herbst die schweren Utensilien kraftschonend transporiere kann.
Leider missbrauchen einzelne Pächter die Offerte und benützen während dieser Zeit das Gartenareal als Parkplatz!
Der Vorstand bittet Euch daher, nur in begründeten Fällen mit dem Privatauto direkt zum Garten zu fahren; ansonsten gehört das Privatauto auf den Parkplatz beim Gemeinschaftszentrum.